Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlinehandel

Stand: 27.05.2026

Es gelten ausschließlich unsere Lieferbedingungen, auch wenn diese nicht vorher oder für den jeweiligen Auftrag schriftlich vereinbart wurden.

Die Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Für alle Angaben über Qualität, Farbe, Menge, Maße und Gewichte gelten die handelsüblichen Toleranzen. Wir liefern ab einem Mindestbestellwert von 10 Euro. Alle Preise sind in Euro und gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Ware ist sofort auf Mängel zu untersuchen und innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung im Schadensfall schriftlich bei uns zu reklamieren, andernfalls gilt die Ware als abgenommen. Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehene Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und Schadenersatzansprüchen Eigentum des Verkäufers. Irrtümer bei Preisen oder Produktbeschreibungen behalten wir uns vor. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Dortmund. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Es gilt anstelle der unwirksamen eine solche Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Neuhaus Papier GmbH

Stand: 27.05.2026

1. Widerrufsbelehrungen

Unsere Angebote gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden, Selbstständige und Freiberufler. Im Moment können wir keine Onlineaufträge von Privatpersonen ausführen. Das Widerrufsrecht bei Bestellungen über unseren Shop findet somit keine Anwendung. Mit der Abgabe einer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie unsere AGB anerkennen und als gewerblicher Kunde bestellen. Die Preise im Onlineshop sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzl. MwSt.

2. Anwendungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten den Auftragnehmer nur, wenn sie von ihm ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Diese Bedingungen finden Anwendung gegen über Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Geltung der Bedingungen des Auftragnehmers werden zugleich auch für alle künftigen Verträge vereinbart.

3. Vertragsgegenstand

Angebote erfolgen freibleibend. Für den Umfang der Lieferungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Auftraggebers maßgebend.

Produktionsbedingte Mengenabweichungen sind bis zu 20% gestattet. Berechnet wird die gelieferte Menge. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, der Auftraggeber würde unangemessen benachteiligt.

Fertigungsmuster, Korrekturabzüge, Andrucke usw. sind vom Auftraggeber zu prüfen und schriftlich freizugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.

Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder die aufgrund unvorhersehbarer technischer Schwierigkeiten erforderlich werden, sind gestattet, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren bleiben geringfügige Abweichungen vom Original vorbehalten Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigem Andruck und dem Auflagendruck. Technische und optische Änderungen der von uns angebotenen Artikel behalten wir uns ausdrücklich vor.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Firmendaten bzw. Zeichen und seine Recycling Embleme laut PPWR auf Lieferungen aller Art anzubringen.

Mündliche Abmachungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

4. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind freibleibend und werden den Markt­gegebenheiten laufend angepasst.

Aufträge, für die nicht ausdrücklich und schriftlich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen in € zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden zusätzlich berechnet.

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben. Erhöhen sich die Löhne, die Kosten für Vormaterial, Energie oder Transport bleiben angemessene Preiskorrekturen vorbehalten.

Muster, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und sonstige Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Dasselbe gilt für vom Auftraggeber verlangte Untersuchungen oder Gutachten.

5. Werkzeuge und Klischees

Vom Auftragnehmer oder in seinem Auftrag hergestellte Klischees, Werkzeuge und andere Hilfsmittel bleiben auch dann Eigentum des Auftragnehmers, wenn die Herstellungskosten ganz oder teilweise in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber bezahlt sind. Fällige Rechnungen über diese Gegenstände sind ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer ist zur Herausgabe dieser Gegenstände an den Auftraggeber nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer behält sich vor, für den Auftraggeber hergestellte Klischees, Werkzeuge und andere Hilfsmittel maximal 2 Jahr nach Ausführung des letzten Auftrags aufzubewahren. Nach Ablauf von 2 Jahr werden die vorgenannten Gegenstände vernichtet.

6. Schutzrechte Dritter

Die Verantwortung für die Beachtung von Schutz- und Urheberrechten an der bestellten Ausstattung der Ware trägt der Auftraggeber. Soweit dem Auftragnehmer fremde Schutz- und Urheberrechte bekannt sind, weist er den Auftraggeber darauf hin.

7. Palettierung

Der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter Dritter führt über die in seinem Eigentum stehenden Paletten und Abdeckplatten für den Auftraggeber ein Palettenkonto. Dieses gibt Auskunft über den Bestand an Paletten und seine Veränderungen. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch zur Abstimmung des Saldos einen Auszug des Palettenkontos.

Die Aufzeichnungen im Konto werden aufgrund von Versandbelegen geführt. Der Auftraggeber hat die jeweils empfangenen Paletten zu quittieren.

Bei jeder Lieferung von palettierter Ware hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Zug um Zug die gleiche Anzahl gleichwertiger Paletten zurückzugeben, die er empfangen hat.

Nicht oder beschädigt zurückgegebene Paletten werden mit einem Einzelpreis von EUR 17,50 pro Palette in Rechnung gestellt.

8. Annahmeverzug des Auftragsgebers

Lehnt es der Auftraggeber ab, die Waren ganz oder teilweise zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen, so kann der Auftragnehmer entweder Erfüllung des Vertrages oder nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern.

9. Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen schriftlich getroffen sind. Sämtliche Kosten, Diskontspesen usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Bei Bereitstellung größerer Mengen von Roh- und Hilfsstoffen durch den Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen. Auch können den Umfang der geleisteten Arbeiten entsprechende Teilzahlungen gefordert werden.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Alle Kosten, die durch nicht termingerechte Zahlung verursacht werden, wie zum Beispiel Verlängerungskosten, Protestkosten, Anwaltskosten, usw. gehen zu Lasten des säumigen Auftraggebers.

2. Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt oder entstehen sonst begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten oder vom Vertrag fristlos zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung keine Zahlung leistet.

10. Lieferzeiten

1. Lieferfristen gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.

2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung und nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, vereinbarten Anzahlungen und evtl. Einwilligungen des Auftraggebers in die Ausführungsvorlagen. Sie endet mit dem Tag, an dem der Liefergegenstand das Werk des Auftragnehmers verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, sofern der Auftragnehmer sie mit der im kaufmännischen Verkehr üblichen Sorgfalt ausgewählt hat.

Für die Dauer der Prüfung der Muster, Andrucke, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferfrist vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme unterbrochen. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, so beginnt die neue Lieferfrist erst mit dem Eingang der Bestätigung der Änderungen bei dem Auftragnehmer.

Hält der Auftragnehmer eine vereinbarte Frist infolge eines Umstandes nicht ein, den er zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber verpflichtet, ihm eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Lieferung zu setzen. Nach deren Ablauf ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner leitenden Angestellten.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Hindernisse eintreten, die vom Auftragnehmer nicht beeinflussbar sind, z. B. Naturkatastrophen, behördliche Eingriffe. Versagen des Verkehrsmittels, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder von Energie, Krieg oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung). Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Der Auftraggeber kann in diesen Fällen weder vom Vertrag zurücktreten noch Schadensersatz verlangen.

Abrufaufträge sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 6 Monaten nach der Auftragsbestätigung abzunehmen. Der Auftraggeber hat den Abruf spätestens 3 Wochen vorher mitzuteilen. Die Bezahlung hat spätestens nach 6 Monaten ab Auftragsbestätigung zu erfolgen.

11. Transportschäden und Haftung

Die Versandgefahr trägt der Auftraggeber.

Beanstandungen, Falschlieferungen, Mengenfehler oder erkennbare Mängel der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Eintreffen der Ware schriftlich vorzubringen. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Die Haftung für Folgekosten jedweder Art, die durch Nicht- oder Falschlieferung oder Nichtfunktion von bei uns bezogenen Produkten entstehen, wird ausgeschlossen. Bei Haftung bezieht sich diese ausschließlich auf den Warenwert der von uns angebotenen Produkte.

Der Auftragnehmer geht davon aus, dass die hergestellte Ware nicht für den direkten Lebensmittelkontakt bestimmt ist. Sollte die Ware dafür bestimmt sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Auftragnehmer mitzuteilen. Die Ware stellt keine funktionelle Barriere dar, falls dies nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt ist.

12. Gefahrübergang, Versand und Abnahmepflicht

Die Gefahr geht mit der Absendung des Liefergegenstandes, seiner Auslieferung an einen Spediteur oder seiner Abholung auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Der Auftragnehmer ist nicht zum Abschluss von Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art verpflichtet.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wählt der Auftragnehmer Verpackung, Versandweg und Versandart nach bestem Ermessen. Die Kosten für Verpackung trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Bei leihweise zur Verfügung gestellten Verpackungen hat die Rücklieferung innerhalb angemessener Frist frei Haus zu erfolgen. Beschädigt zurückgesandte Verpackungen werden berechnet. Verpackungen aus Papier und Pappe werden zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten, Ballenbretter und Paletten werden, sofern ihre Rücksendung in gutem Zustand frei Lieferwerk innerhalb 4 Wochen erfolgt gut-geschrieben.

Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. nach avisiertem Versand ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist er berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

Der Auftraggeber hat angelieferte Gegenstände auch dann entgegenzunehmen, wenn er Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.

13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

Der Eigentumsvorbehalt schließt nicht das Recht des Auftraggebers aus, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes zu verwenden bzw. diese zu verarbeiten und zu veräußern. Der Auftraggeber darf sie aber, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden.

Wird die gelieferte Ware als Packmittel verwendet oder als Packstoff weiterverarbeitet, so erlischt das Eigentum des Auftragnehmers dadurch nicht. Der Auftragnehmer wird Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zu den verpackten Waren bzw. zu den hergestellten Verpackungen.

Wird die gelieferte Ware oder die daraus hergestellten Packmittel weiter veräußert, so tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seine Abnehmer bis zur vollständigen Zahlung seiner Forderung in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

Wenn der Wert der vorstehenden Sicherung den Wert der zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt, wird der Auftragnehmer voll bezahlte Lieferungen nach seiner Wahl auf Verlangen des Auftraggebers freigeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, allen Zugriffen Dritter auf das Sicherungsgut (Vorbehaltsware und Forderungen) mit Hinweis auf die Rechte des Auftragnehmers zu widersprechen und den Auftragnehmer darüber unverzüglich zu benachrichtigen. Er ist weiter verpflichtet, die Vorbehaltsware im üblichen Rahmen zu versichern.

14. Versicherungen

Wenn die dem Auftragnehmer übergebenen Roh- und Hilfsstoffe, Muster, Originale, Druckstöcke, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachten Gegenstände gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahren versichert werden sollen, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Dasselbe gilt, wenn vom Auftraggeber bezahlte Fertigwaren in dessen Auftrag eingelagert werden.

15. Falschbestellungen

Bei Falschbestellungen durch den Auftragsgeber erhebt der Auftragsnehmer eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20% vom jeweiligen Warenwert, mindestens jedoch EUR 10,00. Die Rücksendung hat frei Haus an uns zu erfolgen. Es kann nur originalverpackte Ware zurückgenommen werden. Rücksendungen sind mit einer Autorisierungs-Nummer zu versehen, die deutlich sichtbar außen auf der Verpackung angebracht werden muss. Diese Nummer erhält der Auftragsgeber nach Rücksprache vom Auftragsnehmer. Rücksendungen ohne Autorisierungs-Nummer und unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Falschbestellungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Kauf in Originalverpackung zurückgenommen werden. Bei Ware, die speziell für den Auftragsgeber gefertigt wurde, besteht keine Rücknahmemöglichkeit.

16. Stornierungen

 

Stornierungen von Produkten, die speziell für einen Kunden bestellt wurden bzw. deren Auftragsmenge den normalen Lagerbestand deutlich übersteigt, bedürfen der Schriftform und gelten nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer als akzeptiert. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Stornierung in solchen Fällen zu verweigern.

17. Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche wegen verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung, positiver Forderungsverletzung, Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Schäden (Folgeschäden).

18. Erfüllungsort, Gericht

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand der Hauptsitz oder die Niederlassung des Auftragnehmers nach seiner Wahl.

19. Bestand des Vertrages

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Unwirksame Bestimmungen werden einvernehmlich durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst gleichbedeutend sind.

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